Häufige Fragen (FAQ)
Ich habe Interesse an einem AVGS-Coaching.
Wie läuft der Prozess ab?
Zunächst nehmen Sie an einer unserer regelmäßigen
Infoveranstaltungen teil. Dort zeigen wir Ihnen, welchen Mehrwert ein Coaching für Sie bietet und wie es konkret aufgebaut ist.
Entstehen für mich Kosten?
Nein. Die Kosten des Coachings werden zu 100 % durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter über den AVGS-Gutschein übernommen. Für Sie entsteht ein Eigenanteil von 0 €.
Wer hat Anspruch auf einen AVGS-Gutschein?
Grundsätzlich kann jede bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldete oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Person einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) erhalten. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Wie erhalte ich einen AVGS-Gutschein?
Um den AVGS zu beantragen, empfehlen wir Ihnen ein kurzes Argumentationsschreiben, in dem Sie darlegen, warum das Coaching für Ihre berufliche Situation wichtig ist. Reichen Sie dieses gemeinsam mit dem AVGS-Antrag sowie unserer Leistungsbeschreibung bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter ein. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter: https://www.kapitelzweicoaching.de/karrierecoaching
Ich benötige ein individuelles Angebot für das Coaching, um den AVGS zu erhalten. Wie bekomme ich dieses?
Schreiben Sie uns einfach an info@kapitelzweicoaching.de – wir erstellen Ihnen gerne zeitnah ein passendes, individuelles Angebot.
Wie lange dauert es, bis der AVGS ausgestellt wird?
Die Bearbeitungszeit hängt von der jeweiligen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab – in manchen Fällen dauert es nur wenige Tage, in anderen einige Wochen. Stehen Sie bereits in direktem Kontakt mit einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter, geht die Ausstellung in der Regel schneller.
Wohin soll ich den AVGS-Gutschein schicken?
Sobald Sie den Gutschein erhalten haben, senden Sie ihn bitte per E-Mail an unsere Koordinatorin Laura Minners: l.minners@kapitelzweicoaching.de. Sie übernimmt die weiteren Schritte, damit Ihr Coaching final bestätigt werden kann.
Mir wurde kein AVGS-Gutschein ausgestellt – kann ich trotzdem teilnehmen?
Selbstverständlich. Auch ohne bewilligten Gutschein können Sie am Coaching teilnehmen. Melden Sie sich bei Interesse gerne per E-Mail: info@kapitelzweicoaching.de.
Wann kann ich die Coaches kennenlernen?
Teilen Sie Ihre Coach-Präferenzen zusammen mit dem AVGS-Gutschein per E-Mail an l.minners@kapitelzweicoaching.de mit. Je nach Verfügbarkeit vereinbaren wir ein erstes Kennenlerngespräch mit Ihrem Wunsch-Coach. Sollte es nicht auf Anhieb passen, haben Sie die Möglichkeit, ein bis zwei weitere Coaches kennenzulernen.
Können Sie mir passende Coaches vorschlagen?
Sehr gerne. Wenden Sie sich per E-Mail an Laura Minners – sie stellt Ihnen eine individuelle Auswahl an Coaches zusammen, die zu Ihrer Situation und Ihrem beruflichen Werdegang passen.
Kann ich den Coach während des Coachings wechseln, wenn es nicht passt?
Ja, sollte die Zusammenarbeit mit Ihrem Coach nicht wie gewünscht verlaufen, sprechen Sie uns gerne an. Wir finden gemeinsam eine passende Alternative, damit Sie das Coaching optimal für sich nutzen können.
Findet das Coaching auch persönlich vor Ort statt, oder nur online?
Unser Coaching findet grundsätzlich online statt. So sind Sie zeitlich und örtlich flexibel und können die Termine unkompliziert in Ihren Alltag integrieren.
Wie lange dauert das Coaching?
Das Coaching findet mindestens zweimal wöchentlich zu individuell vereinbarten Terminen im Online-Einzelsetting statt und erstreckt sich über 4 bis 12 Wochen. Die genaue Dauer richtet sich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen sowie den Vorgaben der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Was passiert, wenn ich einen Termin verschieben muss oder krank bin?
Kein Problem – melden Sie sich einfach frühzeitig bei Ihrem Coach oder bei uns, damit wir einen neuen Termin finden können. Flexibilität ist uns wichtig.
Reicht der Umfang von 120 UE aus, oder kann er verlängert werden?
120 UE decken die meisten Anliegen umfassend ab. Sollte in Ihrem individuellen Fall mehr Unterstützung nötig sein, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen und der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter die Möglichkeiten einer Anpassung.
Muss ich der Agentur für Arbeit / dem Jobcenter Ergebnisse oder Fortschritte nachweisen?
Nein, Sie selbst müssen keine Fortschrittsberichte erstellen. Am Ende des Coachings erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die bei Bedarf als Nachweis dient.
Was passiert, wenn ich während des Coachings eine Stelle finde?
In der Regel endet das Coaching mit einer verbindlichen Stellenzusage. In Absprache mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter kann es jedoch in ein Onboarding-Coaching überführt werden, das Sie dabei unterstützt, sich langfristig in Ihrer neuen Position zu etablieren.
Erhalte ich nach Abschluss des Coachings eine Teilnahmebescheinigung?
Ja. Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit einer Übersicht der Inhalte und der Dauer Ihres Coachings.
Was passiert mit meinen Daten während und nach dem Coaching?
Datenschutz hat bei uns hohe Priorität. Ihre Daten werden ausschliesslich von den für Ihr Coaching zuständigen Personen eingesehen und personenbezogene Daten spätestens nach sechs Monaten gelöscht.